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G. Altmann

UEGD

PRESSEMITTEILUNG

Endlich – Erstes Bundesland beschließt Öffnung der Betriebe

Rheinland-Pfalz beschließt Wiederöffnung von Erotikbetrieben und folgt Empfehlung des Unternehmerverbands Erotikgewerbe Deutschland (UEGD) für Hygieneschutzkonzept

Ab dem 10. Juni 2020 wird durch Beschluss der Landesregierung in Rheinland-Pfalz eine Öffnung von Erotikbetrieben unter Beachtung eines einschlägigen Hygienekonzeptes wieder zulässig sein. Die Landesregierung in Mainz folgt bei der Ausgestaltung der Infektionsprävention im Bereich Erotikdienstleistungen den Empfehlungen des Unternehmerverbands Erotikgewerbe Deutschland (UEGD).

„Der Beschluss von Rheinland-Pfalz ist ein wichtiges Zeichen für unsere Branche. Er hat Signalwirkung für die gesamte Bundesrepublik“, erklärt UEGD-Präsident Holger Rettig. Die Entscheidungsträger in Rheinland-Pfalz seien ihrer sozial- und wirtschaftspolitischen Verantwortung für Betreiber und Sexarbeiter gerecht geworden. Die drohende Insolvenz zahlloser Betriebe bedeute einen massiven Verlust legaler Arbeitsplätze, die den räumlichen, hygienischen, gesundheitlichen sowie Schutzstandards des Prostituiertenschutzgesetzes entsprechen. „Ich bin überzeugt, dass die anderen Bundesländer bald nachziehen werden“, so Rettig weiter. Niemand könne ein Interesse an einem gesteigerten innerdeutschen Erotiktourismus haben, zudem habe die Erotikbranche klar das Recht auf ihrer Seite.

Der UEGD fordert seit Wochen im Dialog mit den deutschen Landesregierungen eine Wiedereröffnungsperspektive. Zudem haben inzwischen in zahlreichen Bundesländern Mitgliederbetriebe den Rechtsweg gegen die fortdauernden Schließungen beschritten. Grundlage der Forderung ist die bundesweite Aufhebung der Betriebsverbote für andere körpernahe Dienstleistungen wie Friseursalons, Tattoo-, Piercing und Massagestudios. Da dort in Hinblick auf die besonderen Herausforderungen effektiver Hygiene- und Abstandskonzepte gleichartige Leistungen angeboten würden, verstoße die fortgesetzte Schließung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Der UEGD verweist in dem Zusammenhang auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19.05. 2020, wonach auch solche Massagen, die den Intimbereich miteinbeziehen, in Hinblick auf Ansteckungsrisiken für COVID-19 den schon erlaubten Wellnessmassagen entsprechen.

UEGD-Infektionsschutzkonzeptdetails unter https://uegd.de/infektionsschutzkonzept-erotikgewerbe/

Über den UEGD
Der im Jahr 2007 gegründete Unternehmerverband Erotik Gewerbe Deutschland e.V. (UEGD) vertritt als Berufsverband die Interessen der Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten. Als dialogbereiter und kompetenter Ansprechpartner für Politik und Verwaltung setzt sich der UEGD für eine zeitgemäße Regulierung des sensiblen Bereichs der Prostitution ein, die sowohl den hohen Anforderungen zum Schutz der Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen als auch den Bedürfnissen der Betreiberinnen und Betreiber nach Rechtssicherheit Rechnung trägt.

UEGD

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Rheinland-Pfalz beschließt Wiederöffnung von Erotikbetrieben und folgt Empfehlung des Unternehmerverbands Erotikgewerbe Deutschland (UEGD) für Hygieneschutzkonzept
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G. Altmann

Ab dem 10. Juni 2020 wird durch Beschluss der Landesregierung in Rheinland-Pfalz eine Öffnung von Erotikbetrieben unter Beachtung eines einschlägigen Hygienekonzeptes wieder zulässig sein. Die Landesregierung in Mainz folgt bei der Ausgestaltung der Infektionsprävention im Bereich Erotikdienstleistungen den Empfehlungen des Unternehmerverbands Erotikgewerbe Deutschland (UEGD).

„Der Beschluss von Rheinland-Pfalz ist ein wichtiges Zeichen für unsere Branche. Er hat Signalwirkung für die gesamte Bundesrepublik“, erklärt UEGD-Präsident Holger Rettig. Die Entscheidungsträger in Rheinland-Pfalz seien ihrer sozial- und wirtschaftspolitischen Verantwortung für Betreiber und Sexarbeiter gerecht geworden. Die drohende Insolvenz zahlloser Betriebe bedeute einen massiven Verlust legaler Arbeitsplätze, die den räumlichen, hygienischen, gesundheitlichen sowie Schutzstandards des Prostituiertenschutzgesetzes entsprechen. „Ich bin überzeugt, dass die anderen Bundesländer bald nachziehen werden“, so Rettig weiter. Niemand könne ein Interesse an einem gesteigerten innerdeutschen Erotiktourismus haben, zudem habe die Erotikbranche klar das Recht auf ihrer Seite.

Der UEGD fordert seit Wochen im Dialog mit den deutschen Landesregierungen eine Wiedereröffnungsperspektive. Zudem haben inzwischen in zahlreichen Bundesländern Mitgliederbetriebe den Rechtsweg gegen die fortdauernden Schließungen beschritten. Grundlage der Forderung ist die bundesweite Aufhebung der Betriebsverbote für andere körpernahe Dienstleistungen wie Friseursalons, Tattoo-, Piercing und Massagestudios. Da dort in Hinblick auf die besonderen Herausforderungen effektiver Hygiene- und Abstandskonzepte gleichartige Leistungen angeboten würden, verstoße die fortgesetzte Schließung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Der UEGD verweist in dem Zusammenhang auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19.05. 2020, wonach auch solche Massagen, die den Intimbereich miteinbeziehen, in Hinblick auf Ansteckungsrisiken für COVID-19 den schon erlaubten Wellnessmassagen entsprechen.

UEGD-Infektionsschutzkonzeptdetails unter https://uegd.de/infektionsschutzkonzept-erotikgewerbe/

Über den UEGD
Der im Jahr 2007 gegründete Unternehmerverband Erotik Gewerbe Deutschland e.V. (UEGD) vertritt als Berufsverband die Interessen der Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten. Als dialogbereiter und kompetenter Ansprechpartner für Politik und Verwaltung setzt sich der UEGD für eine zeitgemäße Regulierung des sensiblen Bereichs der Prostitution ein, die sowohl den hohen Anforderungen zum Schutz der Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen als auch den Bedürfnissen der Betreiberinnen und Betreiber nach Rechtssicherheit Rechnung trägt.