Erotikbranche

Die Erotikbranche in Deutschland ist zu unterteilen in Dienstleistung (hier ist der UEGD angesiedelt) sowie Handel und Produktion. Im Dienstleistungsbereich nehmen prostitutive Leistungen den mit Abstand größten Bereich ein, gefolgt von Telefon- und Web-Cam-Mehrwertdiensten sowie erotische Tanzdarbietungen. Hinzu kommen Sekundärdienstleistungen wie etwa Internet-Erotik-Werbe-Plattformen. Zu unterscheiden ist bei prostitutiven Dienstleistungen in Eigenprostitution (in den eigenen vier Wänden) und in Einrichtungen, in denen Sexarbeiter in einen organisatorischen Rahmen eingebettet sind wie etwa Bordelle, Nachtklubs, Laufhäuser, Sauna-Klubs, Massage- und Sado/Maso-Studios. Alle Einrichtungen und deren Betreiber unterliegen seit dem 01. Juli 2017 einer behördlichen Erlaubnispflicht.

Zum Handels- und Produktionsbereich zählt erotisches Equipment wie Sexspielzeug /-Puppen, Kondome, Aromaöle, Gleitgele, Bekleidung  sowie Zeitschriften und Filme. Handelsfirmen nutzen unterschiedliche Distributionskanäle wie etwa das klassische Ladengeschäft, den Internet-Shop oder Direktmarketing. Der Markt besteht einerseits aus Handelshäusern mit eigenen Filialen wie Beate Uhse/Orion und andererseits gibt es viele kleine Sex-Shops, die als Einzelunternehmen geführt werden. Diese Firmen sind im Bundesverband Erotik Handel organisiert. Standardisierte Produkte werden größtenteils in Fernost oder Osteuropa produziert. Hochwertige Erotikutensilien  wie beispielsweise Vibratoren und zum Teil auch Kondome (Medizinprodukte lt. EU-Normung) haben jedoch nach wie vor ihren Produktionsstandort in Deutschland. Mit der Zunahme der Verfügbarkeit von kostenfreien Videos im Internet ist die Anzahl der Erotik-Film-Hersteller in Deutschland rückläufig, da der Absatz über den Handel stark gesunken ist.

Aussagekräftige aktuelle statistische Daten liegen nicht vor. Nach den verbindlichen Regeln des Europäischen Systems  Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) wurde bisher einmalig im Jahr 2014 das Erotikgewerbe für das  Bruttoinlandsprodukt (BIP) berechnet. Das Statistische Bundeamt schätzte den Jahresumsatz der Erotikbranche auf 14,6 Mrd. Euro mit einer  Bruttowertschöpfung von 7,3 Mrd. Euro. Zugrunde gelegt wurde dazu eine Personenzahl von 400 100 Sexarbeitern. Diese Zahl stützt sich auf die Angabe eines Hilfevereins, dessen staatliche Zuwendung aber wiederum ganz wesentlich von der Anzahl Sexarbeiter abhängig ist. Der UEGD hält die Zahl von 400 000 Prostituierten für maßlos übertrieben. Eigene Datenerhebungen des Verbands im 4-Jahres Zyklus ergaben zuletzt für das Jahr 2012 maximal 200 000 Sexarbeiter in Deutschland mit einem Umsatz von 5,6 Mrd. Euro und einer Bruttowertschöpfung von 2,2 Mrd. Euro. UEGD-Datenerhebung 2000-2012 (PDF)

Marktbereinigung durch Prostituiertenschutzgesetz

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes zum 01. Juli 2017 ist eine deutliche Reduzierung des Angebotes prostitutiver Leistungen zu spüren. Das betrifft sowohl die Anzahl Sexarbeiter als auch die Anzahl von Betrieben. Bei den Prostitutionsstätten hat sich deren Rückgang in zwei Phasen vollzogen. Zuerst hat ein wesentlicher, statistisch nicht zu erfassender Anteil den Betrieb eingestellt, weil diese Einrichtungen wahrscheinlich keine behördliche Erlaubnis erhalten hätten, da sie zumeist in Wohngebieten angesiedelt waren. Und in der zweiten Phase haben die zuständigen Behörden Erlaubnisanträge abgelehnt, weil die Prostitutionsstätten nicht den Anforderungen des Gesetzes entsprachen.

Bei den Prostituierten hat der Verband den Eindruck gewonnen, dass aufgrund der verpflichtenden Registrierung ein relevanter Teil der Sexarbeiter ihre Tätigkeit beendet oder ins Ausland verlagert hat. Sich der behördlichen Anmeldung zu entziehen oder sie zu verzögern stellt keine Alternative mehr dar, weil die Ordnungsbehörden nach und nach ihre Kontrollen flächendeckend ausweiten. Vor dem Hintergrund, dass in vielen Bundesländern die Umsetzung des Gesetzes noch immer nicht vollständig vollzogen ist, wird mit belastbaren Daten über die Anzahl von Sexarbeitern und Prostitutionsstätten nicht vor dem Jahr 2020 zu rechnen sein.