Fair Play

Die Integrität unserer Unternehmen und den darin tätigen Anbietern prostitutiver Leistungen (Sexarbeiter) zu wahren ist eines der wichtigsten Ziele des Verbands. Daher wird der UEGD sich im Einklang mit Politik und Verwaltung gegen jede Form von rechtswidrigem Verhalten einsetzen.

Die Meinungsbildung in der Gesellschaft über das Erotikgewerbe bestimmt sich im Wesentlichen durch die Berichterstattung in den Medien. Prostitution polarisiert – speziell in den Darstellungen, in denen ideologisch motivierte Forderungen durch „alternative“ Fakten, Übertreibungen und Verallgemeinerungen manipuliert werden. Die in Verlagshäusern immer mehr limitieren Ressourcen in Verbindung mit einer personalintensiv geschuldeten mangelnde Recherche spiegelt sich in einem Zerrbild oftmals ungeprüfter veröffentlichter Behauptungen. Für Fairness in der Berichterstattung ist journalistische Sorgfalt und Ethik besonders gefragt.

Den Erotikunternehmen ist mit dem Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) ein Instrument in die Hand gegeben, um unter genormten räumlichen, hygienischen, gesundheitlichen und sicherheitsbezogenen Standards geschützte und vertrauenswürdige Arbeitsplätze anzubieten. Zum wirksamen Gesetzesvollzug bedürfen die zuständigen Behörden adäquater Personalstrukturen. Ohne effektive Kontrolle, besonders an den Orten, an denen sich der Konzessionspflicht entzogen wird, sind die Regeln des ProstSchG Makulatur.

Für Sexarbeiter verfolgt das ProstSchG den Ansatz, Sicherheit durch ein Anmeldeverfahren zu gewährleisten. Ob dies zweckdienlich ist, muss sich erst erweisen. Es steht zu befürchten, dass damit einerseits der Schwarzmarkt an Attraktivität gewinnt und andererseits die Markttransparenz reduziert wird. Schließlich haben Unternehmen und Aufsichtsbehörden nur dann einen vollen Überblick über das Marktgeschehen, wenn die Rahmenbedingungen für die Registrierung von Sexarbeitern auch deren Integrität vollumfänglich sicherstellt. Es empfiehlt sich Präventionsarbeit, Informationskampagnen, flächendeckendes Monitoring und ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen Unternehmen, Sexarbeitern und Behörden zu intensivieren. Unabhängig davon welchen Wirkungsgrad das Prostituiertenschutzgesetz erreichen wird, wird der UEGD seinen Beitrag dazu leisten, rechtswidrige Handlungsformen in der Erotikbranche bestmöglich zu verhindern.

Strafbares, kriminelles Verhalten zulasten der sexuellen Selbstbestimmung von Prostituierten wie Ausbeutung, Zwang und Menschenhandel sind grundsätzlich intolerabel.