Mitglied werden im Verband der Betreiber

Profitieren Sie von unserem Know-how

Seit 2007 setzen wir uns für Ihre Rechte als Betreiberinnen und Betreiber ein.
Das Know-how im Verband setzt sich zusammen aus:

der Arbeit in diversen ministeriellen Gremien – auf Bundesebene zum ProstSchG und zur Reform des Sexualstrafrechts sowie auf Länderebene zum ProstSchG,

der Verhandlung von Sachverhalten direkt vor Ort mit Gewerbe- und Ordnungsbehörden sowie Bau- und Finanzämtern,

der Begleitung von Prozessen vor Verwaltungs- und Finanzgerichten sowie in der Auswertung der Rechtssprechung,

und zuletzt im Dialog mit Politikern, denn sie sind es, die Gesetze und Verordnungen veranlassen.

Welcher Service unseren Mitgliedern besonders wichtig ist:

Aktuelle Informationen um Fehler zu vermeiden

(Rechts-) Kompetenz zur  Lösung von Problemen

Was kostet die Mitgliedschaft im Verband?

Als Berechnungsschlüssel dient die Betriebsgröße. Da in der Regel die Dienstleistungen von selbständig Tätigen erbracht wird und somit keine „Mitarbeiter“ im rechtlichen Sinne sind, definieren wir die Betriebsgröße als »Team«, bzw. »Anzahl Zimmer«.

Stufe I

30 EUR monatlich

zzgl. 50 EUR
einmalig
Aufnahmegebühr

 

Team
2 bis 7 Dienstleister

Stufe II

50 EUR monatlich

zzgl. 150 EUR
einmalig
Aufnahmegebühr

 

Team
8 bis 14 Dienstleister

Stufe III

100 EUR monatlich

zzgl. 300 EUR
einmalig
Aufnahmegebühr

 

Team
ab 15 Dienstleister
oder ab 10 Zimmer

Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich zu Beginn eines jeden Halbjahres (1.1. und 1.7.) zu entrichten. Vom Beitrittsmonat zum Halbjahr wird der Halbjahresbeitrag um die abgelaufenen Monate entsprechend gekürzt. Satzung und Gebührenordnung (PDF).

Beispiel:
Beitritt im November – der Halbjahresbeitrag wird gekürzt um die Monate Juli, August, September und Oktober.
Beitritt im März – der Halbjahresbeitrag wird gekürzt um die Monate Januar und Februar.

Aufgrund mehrfacher Nachfrage – Mehrwertsteuer ist nicht zu zahlen!

Ist der Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar?
Selbstverständlich. Der UEGD ist anerkannter Berufsverband (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetz – KStG). Der Mitgliedsbeitrag ist eine Betriebsausgabe.

FAQ zum Verband und zur Mitgliedschaft

Vielfach wird angenommen, dass in der Erotik-Branche leichtes und schnelles Geld zu verdienen ist. Dem ist bei Weitem nicht so! Um langfristig und legal einen Betrieb zu führen erfordert es mehr. Organisation, Marketing, Buchhaltung und vor allem Rechtskenntnis, um nur einige Anforderungen zu nennen.

Nach der Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 und der damit verbundenen Abkehr der Sittenwidrigkeit haben wir festgestellt, dass es keinen Verband gibt, …

  • der ausschließlich den Betreiberinnen und Betreibern verpflichtet ist
  • der sich mit den Eigenheiten der Branche auskennt
  • der fundiertes Know-how (Expertenwissen) hat
  • der der Verschwiegenheit unterliegt

Der UEGD wurde 2007 gegründet, um die Interessen von Betreiberinnen und Betreibern insbesondere gegenüber Behörden »auf Augenhöhe« zu vertreten.

Jeder Wirtschaftsbereich hat einen Verband, um seinen Mitgliedern bei ihren individuellen Bedürfnissen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ebenso wie das einzelne Mitglied vertritt ein Verband die gesamte Branche gegenüber Dritten (Behörden/Ämter/Politik/usw.). Dieses Grundverständnis der Verbände gilt selbstverständlich auch für den Dienstleistungsbereich der Erotikbranche!

Die Mitgliedschaft im Verband richtet sich an Betreiberinnen und Betreiber, in deren Betrieben sexuelle Dienstleistungen angeboten werden und die einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG bedürfen:

  • Bordelle
  • Laufhäuser
  • Erotik Sauna/FKK Clubs
  • Erotik Bars u. Nachtclubs
  • Terminwohnungen
  • Wohnungsbordelle
  • Erotik Massage Studios
  • SM Studios
  • Erotik Escort Agenturen
  • Erotik Table Dance

Ebenso können Unternehmen aus folgenden Bereichen eine Mitgliedschaft erhalten:

  • Erotik Kinos
  • Erotik Web Cams
  • Erotik Telefon Lines

Informationen

Durch die stetig steigende Zahl von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen muss ich stets auf dem Laufenden gehalten werden, um nicht irgendwo ins offene Messer zu laufen. Ich brauche Informationen, die so aufbereitet sind, dass ich sie verstehe! Nicht in diesem Behörden-/ und Juristen-Deutsch.

Beratung

Es ist viel zu teuer, mit jeder rechtlichen Fragestellung zum Anwalt zu gehen. Da spreche ich lieber meinen Verband an. Das ist kostenlos und verschafft mir i.d.R. einen ersten Überblick, über das, was auf mich zukommen kann.

Und was meine Finanzen betrifft; mein Steuerberater macht zwar meine Buchhaltung, aber eine wirkliche »Beratung« habe ich noch nicht erlebt. Für zusätzliche Tipps und Tricks wäre ich sehr dankbar.

Behörden und Ämter

Muss ich alles machen, was die von mir wollen? Was kann ich ablehnen, wie kann ich widersprechen und an wen muss ich mich wenden? Mich hier bei Problemen zu unterstützen ist mir sehr wichtig.

Es werden Gesetze erlassen, ohne mich als Unternehmer mal zu fragen. Nun vertritt der Verband meine Interessen und wirkt aktiv an der Gesetzgebung mit.

Unser Bild in der Öffentlichkeit

Warum steht unsere Branche in der „Schmuddelecke“? Rechtlich sind wir anderen Gewerbetreibenden gleichgestellt. Mit einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit ist an unserem Image zu arbeiten.

  • Informationen für die Erotik-Branche
    – Aktuell
    – für Sie aufbereitet
    – verständlich »kein Juristen-Deutsch«
    – aus Presse, Gesetzen, Urteilen, Steuervorschriften, usw.
  • Beratung zu allen Themen der Branche, die Ihnen „Bauchschmerzen“ bereiten per E-Mail, Telefon oder persönlich vor Ort

    Rechtsberatung – gemäß § 7 RDG
    Beratungsübersicht – unter Berücksichtigung von ProstSchG und Steuerrecht

    • Rechtsverhältnis zwischen Bordellbetreiber und Prostituierten
    • Rechtsverhältnis zwischen Bordellbetreibern und Kunden
    • Rechtsverhältnis zwischen Prostituierten und Kunden
    • Miet-, Pacht-, Wohnungseigentums- sowie Immobilienrecht
    • Steuerrecht für Bordellbetreiber
    • Steuerrecht für Prostituierte
    • Steuerrecht – Düsseldorfer Verfahren
    • Fragen zum Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG
    • Fragen zu Terminwohnungen
    • Fragen zu Wohnungsprostitution
    • Fragen zur »gewerblichen Zimmervermietung«
    • Fragen zu Escortagenturen
    • Fragen zu Sperrgebietsverordnungen
    • Fragen zum Strafrecht
    • Fragen zum Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Fragen zum Gaststättenrecht
    • Fragen zum Gewerberecht
    • Fragen zum Baurecht
    • Fragen zum Polizeirecht
    • Fragen zum Marken- und Urheberrechtsschutz
    • Fragen zum Wettbewerbsrecht
    • Fragen zum Jugendschutzrecht (Werbung)
    • Fragen zum Internetrecht
    • Fragen zum Arbeitsrecht
    • Fragen zum Sozialversicherungsrecht

    Vertragsgestaltung zwischen Bordellbetreibern und Prostituierten

  • Muster-Schreiben an Städte/Kommunen/Gemeinden für
    – Behörden
    – Ämter
    – Verwaltungen
  • Interessenvertretung auf Bundes-/ Landes- u. Kommunalebene bei
    – Gesetzgebungsverfahren
    – Erlass von Verordnungen
    – Klagen gegen öffentliche Institutionen
  • Erfahrungsaustausch durch
    – Seminare
    – Vorträge

Um sich für den wirtschaftlichen Erfolg von Betreiberinnen und Betreibern einzusetzen, muss der UEGD viele Kontakte pflegen. Jede Institution, mit der der UEGD im Dialog steht, hat eine andere Erwartungshaltung an unserem Verband.

Das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes ist nur dann zulässig, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt. Dazu muss sich der Betreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen und sein Betrieb umfassende räumliche, hygienische, gesundheitliche und sicherheitsbezogene Voraussetzungen erfüllen.

Gerade für Existenzgründer besteht die Notwendigkeit, in sehr kurzer Zeit eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen. So treten Fragestellungen zu Themengebieten wie Standortauswahl, Finanzierung, Personalplanung, Organisation, Werbung usw. auf. Zudem sind eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen zu beachten. Gebiete, in denen der Gründer oft über wenig Erfahrung verfügt.

Die Inanspruchnahme einer qualifizierten Beratung ist ein Zeichen verantwortungsbewusster und zukunftsorientierter Unternehmensführung. Eine rechtzeitige fachliche Beratung kann wesentlich dazu beitragen Fehler zu vermeiden und hilft, schnell die Grundlagen für strategische Entscheidungen zu schaffen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgespräches. Dieses Gespräch dauert etwa 2 Stunden und beinhaltet folgende Leistungen:

  • Gezielte branchenspezifische Beratung und Einschätzung zu dem vom Existenzgründer vorab zur Verfügung gestellten Gründungskonzept.
  • Beantwortung allgemeiner Fragen, die im Zusammenhang mit der Existenzgründung stehen und vorab zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus kann der UEGD e.V. dem Existenzgründer auch die Erstellung des individuellen Gründungskonzeptes anbieten.
Hierzu ein Beispiel mit folgenden Leistungen:

  • Ca. 3-stündiges Gespräch über das Existenzgründungsvorhaben beim Existenzgründer.
  • Vor-Ort-Analyse des geplanten Standortes und der Wettbewerbssituation.
  • Erfassen und Zusammenstellen aller gründungsrelevanten Daten.
  • Erstellen eines Gründungskonzeptes, i.d.R. 20 bis 30 Seiten.
  • Ca. 2-stündiges Abschlussgespräch.

Guter Rat muss nicht teuer sein. Für Existenzgründer stellen Bund, Länder und teilweise die EU öffentliche Fördermittel in Form von Zuschüssen bereit. Meist werden 50% – 90% der Beratungskosten übernommen. Informationen über das entsprechende Förderprogramm in den verschiedenen Bundesländern erhält man in der Förderdatenbank des Bundes. Eingegeben werden müssen der Name des Bundeslandes, den Förderbereich „Existenzgründung & -festigung“ und die Förderart „Zuschuss“, um genaue Informationen zum Programm sowie zu den Ansprechpartnern zu erhalten.

Für weitere Auskünfte und Gebührenanfragen kontaktieren Sie bitte den UEGD e.V.