Leitbild

Der Unternehmerverband Erotik Gewerbe Deutschland (UEGD) versteht sich als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Verwaltung und Medien. Aufgabe des UEGD ist die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Interessen seiner Mitglieder in Deutschland.

Die Mitgliedsunternehmen besitzen alle eine Konzession nach dem Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG), bzw. befinden sich im Erlaubnisverfahren. Damit sind alle Mitglieder des UEGD einer umfangreichen behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen worden und erfüllen alle staatlich geforderten räumlichen, hygienischen, gesundheitlichen und sicherheitsbezogenen Standards.

Vor diesem Hintergrund ist es das Anliegen des UEGD, sich konstruktiv für eine Weiterentwicklung der deutschen Prostitutionsregulierung einzusetzen. Das heißt konkret:

  1. Rechtssicherheit Es bedarf bundesweit klarer und angemessener gesetzlicher Rahmenbedingungen für Betreiber und Anbieter prostitutiver Leistungen. Nur so kann Rechtssicherheit und auch Rechtsfrieden entstehen.
  2. Wirtschaftlichkeit Damit der durch das Prostituiertenschutzgesetz regulierte deutsche Markt für prostitutive Leistungen ein Erfolgsmodell wird, ist es notwendig, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Betreiber und Sexarbeiter wirtschaftlich arbeiten können und angemessene Steuern abführen. Dazu bedarf es u.a. einer Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen sowie der Besteuerungssystematik.
  3. Wettbewerb Wir setzen uns für einen wettbewerbsorientierten Markt für prostitutive Leistungen in Deutschland ein. Dies bedeutet die Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb, insbesonders die Umgehung der Erlaubnispflicht (ProstSchG), um allen Teilnehmern der Branche Chancengleichheit zu gewährleisten.
  4. Fair Play Es gilt die Integrität der Anbieter prostitutiver Leistungen zu sichern. Dies liegt im ureigenen Interesse der Prostitutionsgewerbetreibenden, da wir Geschädigte einer unausgewogenen Berichterstattung über unsere Branche sind. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, der Öffentlichkeit ein wirklichkeitsnahes Bild der Erotikbranche zu vermitteln.
  5. Sexarbeiterschutz Wir wollen den bestmöglichen Schutz von Sexarbeitern erreichen und in unseren Betrieben sichere und vertrauenswürdige Arbeitsplätze anbieten. Das Vertrauen der Sexarbeiter ist ein wertvolles Gut, daher liegt ein hohes Sexarbeiterschutzniveau in unserem eigenen wirtschaftlichen Interesse.
  6. Kriminalitätsprävention Wir setzen uns für eine aktive Prävention durch Aufklärung und den Verweis auf Beratungs- und Hilfeeinrichtungen ein. Alle UEGD Mitglieder haben umfangreiche, behördlich geprüfte Konzepte zur Prävention erarbeitet. Diese werden wir mithilfe neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kontinuierlich weiterentwickeln.
  7. Schwarzmarktbekämpfung Wir wollen uns an einer effektiven Schwarzmarktbekämpfung mittels eines kundenorientierten Angebots prostitutiver Einrichtungen beteiligen. Nur wenn Sexarbeitern attraktive legale Arbeitsplätze angeboten werden, ist mit einer hohen Kanalisierungsquote (Anteil Prostituierter im legalen Markt) zu rechnen.
  8. Europa Der Markt für prostitutive Leistungen in Deutschland ist kein abgeschotteter Markt, sondern Bestandteil des europäischen Binnenmarktes. In einem gemeinsamen Europa sollte eine Fortentwicklung der deutschen Prostitutionsregulierung den europäischen Grundfreiheiten angemessen Rechnung tragen und – wo möglich – die Harmonisierung von regulatorischen Anforderungen ermöglichen.

Meilensteine

Verbandsgründung

Am 27. Juni 2007 in Hannover gegründet, vertritt der Unternehmerverband Erotik Gewerbe Deutschland e.V. (UEGD) die Interessen von Betrieben des erotischen Dienstleistungssektors.

Als anerkannter Wirtschaftsverband (§ 5 Abs. 1 Nr.5 KStG) ist er unabhängig, politisch neutral und ausschließlich seinen Mitgliedern und der Erotikbranche verpflichtet.

Der UEGD hat es sich zur Aufgabe gemacht, rechtliche Rahmenbedingungen transparent zu machen und so den politischen Willen zur Beseitigung des Sittlichkeitsmakels in Gesellschaft und Verwaltung zu fördern.

Im ständigen Dialog mit Politik, Behörden, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen stehend unterstützt der UEGD ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche.

Verbandspräsident Holger Rettig formuliert es so:

„Politisch und gesellschaftlich ist der UEGD ein »außerparlamentarischer Konsensbetrieb«. Wir sammeln horizontal Meinungen, Strömungen, Interessen, Mitgliederbelange und vermittelt diese in verschiedene Ebenen der Gesellschaft und Politik.“

Der UEGD analysiert, vermittelt, organisiert und berät.

Reglementierung von Prostitutionsstätten

Auf Initiative Baden-Württembergs, beschließt der Bundesrat die Bundesregierung aufzufordern, weitere gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung der Prostitution zu erlassen.

Unter der Überschrift »Stärkere Reglementierung des Betriebes von Prostitutionsstätten« soll die Bundesregierung ein Erlaubnisverfahren für Prostitutionsstätten einführen, weil nach Ansicht des antragstellenden Landes die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen für Polizei und Ordnungsbehörden keine ausreichende Grundlage mehr bieten, um effektiv gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu vorzugehen.

Der Verband hat daraufhin eine umfangreiche Stellungnahme mit einen dezidierten Gesetzentwurf zur Erlaubnispflicht eingebracht. In gemeinsamen Gesprächsrunden mit mehreren Bundestagsfraktionen hat der UEGD seinen Vorschlag für ein neues Gesetz erläutert.

Holger Rettig, Präsident des UEGD, äußert dazu:

„Gesetzliche Regelungen für Prostitutionsstätten sind längst überfallig. Schon im Rahmen der Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahre 2002 hätte die Politik tätig werden können. Jetzt aber sehen wir erstmalig ein kleines Licht am Ende des Tunnels.“

Runder Tisch NRW

Um in Nordrhein-Westfalen die Situation von Prostituierten zu verbessern und sie aus der gesellschaftlichen Grauzone heraus zu holen, wurde von der Landesregierung ein Runder Tisch Prostitution eingerichtet.

In einem Zeitraum von 2011 bis zum Abschluss im Jahr 2014 tagte der Runde Tisch 14-mal und hörte dazu mehr als 70 Experten. Doch wer glaubte, dass das verantwortliche Frauenministerium auch greifbare Maßnahmen beschloss, wie z.B. eine Krankenversicherung für Sexarbeiter, der wurde bitter enttäuscht.

Das musste auch der UEGD erfahren, der schon im Rahmen seiner Einladung zur ersten Sitzung mit viel Engagement einen ausführlichen Projektvorschlag dem Ministerium unterbreitet, mit dem Ziel, Kriterien für einheitliche Arbeitsbedingungen zu erarbeiten; aus Sicht von Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, Gesundheitsämtern und unter Berücksichtigung der Verordnung über Arbeitsstätten.

Dazu der Präsident des Unternehmerverbands Erotikgewerbe Deutschland (UEGD) Holger Rettig:

„Eine große Chance wurde vertan. Vier Jahre Theorie. Was hätte in der Zeit alles an Kriterien für gute und sichere Sexarbeit erarbeitet werden können. Die Branche darf sich zu Recht fragen »Was haben wir eigentlich konkret vom Runden Tisch gehabt?«“

Anhörung zum Prostituiertenschutzgesetz

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt um, was im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD beschlossen wurde. Ein neues Gesetz für die Branche – das Prostituiertenschutzgesetz. Um die Interessen der vom Gesetzt Betroffenen zu verstehen, lud das Ministerium die Vertreter von Sexarbeitern und Betreibern ein.

Vor großer Kulisse mit Ministerin, Staatssekretären und Bundestagsabgeordneten machte der UEGD deutlich, dass die Regulierung der Sexarbeitsbranche sich am Gewerberecht auszurichten habe. Wenn die Mehrheit der Bevölkerung eine Kriminalisierung der Prostitution in Form der Sittenwidrigkeit ablehne, dann hat die Politik dies bei der Gesetzesfindung zu berücksichtigen.

Verbandspräsident Holger Rettig:

„Wir wollen den Schutz und die Arbeitsbedingungen von Sexarbeitern verbessern, gleichwohl muss ein neues Gesetz aber auch die Rechts- und Planungssicherheit von Betreibern gewährleisten.“

Prostituiertenschutzgesetz beschlossen

Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag das »Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen« (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG). Der UEGD wurde als Sachverständiger im Gesetzgebungsprozess gehört und setzte sich für die Interessen der Betreiberinnen und Betreiber ein, insbesondere für die Notwendigkeit von Rechts- und Planungssicherheit.

UEGD-Präsident Holger Rettig:

„Wie schwer sich die Politiker mit dem Umgang der Prostitution getan haben, zeigt der über zwei Jahre dauernde Gesetzgebungsprozess. Für Betreiberinnen und Betreiber bedeutet das Gesetz massive Änderungen, die aber gewollt sind, um die Spreu vom Weizen zu trennen.“

Das Betreiben einer Prostitutionsstätte ist künftig nur dann zulässig, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt. Dazu muss sich der Betreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen und sein Betrieb umfassende räumliche, hygienische, gesundheitliche und sicherheitsbezogene Voraussetzungen erfüllen.

„Um das Gesetz zu einer Erfolgsstory zu machen, bedarf es adäquater Personalstrukturen in den zuständigen Behörden. Ohne wirksame Kontrollen vor Ort, besonders der vielen kleinen illegalen Wohnungsbordelle, die sich dem Erlaubnisprozess entziehen, bleibt das Gesetz ein zahnloser Papiertiger.“