Anhörung im Landtag
Land NRW / R. Sondermann

UEGD

CDU/FDP gegen Sexkaufverbot

NRW – Sachverständigenanhörung zum Sexkaufverbot

Aufgrund des Antrages der Regierungskoalition von CDU/FDP "Nein! zum Sexkaufverbot" wurde der UEGD und andere Sachverständige geladen, um über die Auswirkungen eines Verbotes zu berichten.

Weil 16 Bundestagsabgeordnete während der Corona-Krise den Länderchefs empfahlen die geschlossenen Betriebe auch nach Corona nicht mehr zu öffnen, und stattdessen ein Sexkaufverbot einzuführen, hat sich die schwarz-gelbe NRW-Regierungskoalition klar dagegen ausgesprochen und einen entsprechenden Antrag im Parlament eingereicht. Dazu fand am 14. Januar eine Anhörung von Sachverständigen statt, zu der auch der UEGD eingeladen wurde.

Der Verband machte in der Anhörung deutlich, dass ein Verbot alle positiven Errungenschaften des ProstG von 2002 und des ProstSchG von 2017 zunichtemacht. Auch müsse klar sein, dass ein Verbot die Enteignung legaler Betriebe und die Vernichtung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen bedeute. Zur Frage, ob ein Sexkaufverbot von den Sexkäufern überhaupt Beachtung finde, wurde eine Umfrage in den Foren: bordellcommunity.com, rheinforum.com und owlforum.com mit techn. Support durch 6profis.de initiiert. An der Umfrage nahmen rund 3.000 registrierte Forenuser teil (n=2.985).

Ein Sexkaufverbot würden 82,9% der Befragten ignorieren, ohne Signifikanz zur Altersstruktur. Lediglich 21,1% gaben an, dass für sie ein solches Verbot kein Problem darstellen würde, da sie auch Sexpartner hätten, ohne dafür bezahlen zu müssen. 74,9% jedoch gaben an, dass es für sie sehr schwierig bis nicht machbar sei, einen unentgeltlichen Sexualpartner zu finden. Nach dieser ersten Analyse können wir festhalten, dass die Ergebnisse der Befragung, die im Antrag von CDU/FDP aufgebrachten Bedenken bzgl. eines Sexkaufverbots unterstützen. Eine Einführung eines Sexkaufverbots ist in seiner Effektivität mehr als zweifelhaft und wird daher vom UEGD entschieden abgelehnt.

Vollständige Stellungnahme des UEGD (PDF)

In den Medien beschwerten sich die Befürworter eines Verbots darüber, dass die meisten Sachverständigen aus dem Lager Pro-Prostitution kamen. Dazu möchte der UEGD anmerken, dass die Parteien von CDU, FDP, SPD, Grüne und AFD einladen durften, wen sie wollten. Dass nur wenige Prostitutionsgegner geladen wurden, insbesondere keine die vorgeben den Sexarbeiter_innen helfen zu wollen wie beispielsweise Solwodi, zeigt eindrucksvoll den geringen Stellenwert der Verbotsbefürworter im NRW-Parlament.


Informationsangebot ist keine Rechtsberatung!
Unser Web-Angebot dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt, nicht ersetzen. Soweit wir über Fälle, insbesondere Gerichtsentscheidungen berichten, darf aus deren Ergebnissen nicht auf einen notwendigerweise ähnlichen Ausgang in anderen Fällen geschlossen werden. Jegliche Haftung für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen, Prozesse oder Formulare bzw. durch eine fehlerhafte oder unvollständige Information entstehen ist ausgeschlossen.

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CDU/FDP gegen Sexkaufverbot

NRW – Sachverständigenanhörung zum Sexkaufverbot

Aufgrund des Antrages der Regierungskoalition von CDU/FDP "Nein! zum Sexkaufverbot" wurde der UEGD und andere Sachverständige geladen, um über die Auswirkungen eines Verbotes zu berichten.
Anhörung im Landtag
Land NRW / R. Sondermann

Weil 16 Bundestagsabgeordnete während der Corona-Krise den Länderchefs empfahlen die geschlossenen Betriebe auch nach Corona nicht mehr zu öffnen, und stattdessen ein Sexkaufverbot einzuführen, hat sich die schwarz-gelbe NRW-Regierungskoalition klar dagegen ausgesprochen und einen entsprechenden Antrag im Parlament eingereicht. Dazu fand am 14. Januar eine Anhörung von Sachverständigen statt, zu der auch der UEGD eingeladen wurde.

Der Verband machte in der Anhörung deutlich, dass ein Verbot alle positiven Errungenschaften des ProstG von 2002 und des ProstSchG von 2017 zunichtemacht. Auch müsse klar sein, dass ein Verbot die Enteignung legaler Betriebe und die Vernichtung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen bedeute. Zur Frage, ob ein Sexkaufverbot von den Sexkäufern überhaupt Beachtung finde, wurde eine Umfrage in den Foren: bordellcommunity.com, rheinforum.com und owlforum.com mit techn. Support durch 6profis.de initiiert. An der Umfrage nahmen rund 3.000 registrierte Forenuser teil (n=2.985).

Ein Sexkaufverbot würden 82,9% der Befragten ignorieren, ohne Signifikanz zur Altersstruktur. Lediglich 21,1% gaben an, dass für sie ein solches Verbot kein Problem darstellen würde, da sie auch Sexpartner hätten, ohne dafür bezahlen zu müssen. 74,9% jedoch gaben an, dass es für sie sehr schwierig bis nicht machbar sei, einen unentgeltlichen Sexualpartner zu finden. Nach dieser ersten Analyse können wir festhalten, dass die Ergebnisse der Befragung, die im Antrag von CDU/FDP aufgebrachten Bedenken bzgl. eines Sexkaufverbots unterstützen. Eine Einführung eines Sexkaufverbots ist in seiner Effektivität mehr als zweifelhaft und wird daher vom UEGD entschieden abgelehnt.

Vollständige Stellungnahme des UEGD (PDF)

In den Medien beschwerten sich die Befürworter eines Verbots darüber, dass die meisten Sachverständigen aus dem Lager Pro-Prostitution kamen. Dazu möchte der UEGD anmerken, dass die Parteien von CDU, FDP, SPD, Grüne und AFD einladen durften, wen sie wollten. Dass nur wenige Prostitutionsgegner geladen wurden, insbesondere keine die vorgeben den Sexarbeiter_innen helfen zu wollen wie beispielsweise Solwodi, zeigt eindrucksvoll den geringen Stellenwert der Verbotsbefürworter im NRW-Parlament.


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