Hängepartie geht in die nächste Runde
UEGD

UEGD

Kaum Hoffnung für Dezember

Lockdown bis mindestens 20. Dezember

Der Bund-Länder-Beschluss vom 25. November sieht vor den Lockdown bis mindestens 20.12. beizubehalten. Sinken die Infektionen nicht signifikant, wird der Lockdown weiter verlängert.

Bund-Länder-Beschluss vom 25. November

Neben der Fortführung der Teil-Betriebsschließungen bis mindestens 20. Dezember enthält der Bund-Länder-Beschluss vom 25. November (PDF) weitere Maßnahmen zur Beschränkung von sozialen Kontakten. Für unsere Branche sind dem Beschlusstext folgende wichtige Passagen zu entnehmen:

Beschlussauszüge

Die am 28.Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen.

Mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen soll bis zum 20. Dezember 2020 eine bundesweit signifikante Verbesserung und Entlastung bei relevanten Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Gesundungsrate und Inzidenz) erreicht werden. Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.

Um auf besondere regionale Situationen angemessen reagieren zu können, haben Länder bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen in sieben aufeinander folgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz der Inzidenz die Möglichkeit, hiervon abzuweichen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen fortgeführt wird. Die Novemberhilfe wird in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst.

Für diejenigen Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, ohne von Schließungen betroffen zu sein, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern.

Was folgt ab dem 21. Dezember?

Nach Einschätzung des UEGD wird nicht mit einer signifikanten Verminderung der Infektionszahlen zu rechnen sein. Um deutschlandweit zu öffnen würde dies bedeuten, dass im Zeitraum vom 13.12. bis 20.12. die Zahl der täglichen Neuinfektionen immer unter dem Wert von 6.000 liegen müssten. Das ist eher unwahrscheinlich.

Da die Entscheidungen über Öffnungen ab dem 21. Dezember den Ländern vorbehalten sind, bleibt abzuwarten, was deren Ausformulierungen in den jeweiligen Verordnungen ab dem 1. Dezember beinhaltet. Insbesondere ob Landkreise und Kommunen ab einer Inzidenz von unter 50 die Teil-Schließungen selbständig aufheben dürfen.

Nächste Web-Video-Konferenz ggf. kurz vor Weihnachten

Sollten die Bund-Länder-Konferenz vor Weihnachten nochmals tagen, wird auch der UEGD, insoweit Entscheidungen von branchenrelevanter Tragweite getroffen werden, eine weitere Web-Video-Konferenz für die Betreiberinnen und Betreiber durchführen.

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Lockdown bis mindestens 20. Dezember

Der Bund-Länder-Beschluss vom 25. November sieht vor den Lockdown bis mindestens 20.12. beizubehalten. Sinken die Infektionen nicht signifikant, wird der Lockdown weiter verlängert.
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Bund-Länder-Beschluss vom 25. November

Neben der Fortführung der Teil-Betriebsschließungen bis mindestens 20. Dezember enthält der Bund-Länder-Beschluss vom 25. November (PDF) weitere Maßnahmen zur Beschränkung von sozialen Kontakten. Für unsere Branche sind dem Beschlusstext folgende wichtige Passagen zu entnehmen:

Beschlussauszüge

Die am 28.Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen.

Mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen soll bis zum 20. Dezember 2020 eine bundesweit signifikante Verbesserung und Entlastung bei relevanten Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Gesundungsrate und Inzidenz) erreicht werden. Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.

Um auf besondere regionale Situationen angemessen reagieren zu können, haben Länder bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen in sieben aufeinander folgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz der Inzidenz die Möglichkeit, hiervon abzuweichen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen fortgeführt wird. Die Novemberhilfe wird in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst.

Für diejenigen Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, ohne von Schließungen betroffen zu sein, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern.

Was folgt ab dem 21. Dezember?

Nach Einschätzung des UEGD wird nicht mit einer signifikanten Verminderung der Infektionszahlen zu rechnen sein. Um deutschlandweit zu öffnen würde dies bedeuten, dass im Zeitraum vom 13.12. bis 20.12. die Zahl der täglichen Neuinfektionen immer unter dem Wert von 6.000 liegen müssten. Das ist eher unwahrscheinlich.

Da die Entscheidungen über Öffnungen ab dem 21. Dezember den Ländern vorbehalten sind, bleibt abzuwarten, was deren Ausformulierungen in den jeweiligen Verordnungen ab dem 1. Dezember beinhaltet. Insbesondere ob Landkreise und Kommunen ab einer Inzidenz von unter 50 die Teil-Schließungen selbständig aufheben dürfen.

Nächste Web-Video-Konferenz ggf. kurz vor Weihnachten

Sollten die Bund-Länder-Konferenz vor Weihnachten nochmals tagen, wird auch der UEGD, insoweit Entscheidungen von branchenrelevanter Tragweite getroffen werden, eine weitere Web-Video-Konferenz für die Betreiberinnen und Betreiber durchführen.