Bundestagsdebatte Prostitution
DBT Janine Schmitz

UEGD

CDU/CSU Antrag Sexkaufverbot

Debatte im Bundestag über Sexarbeit

Berlin. Erstmalige Debatte über die Bestrafung von Sexkäufern sowie dem Verbot von Bordellen und Wohnungsprostitution

Am Freitag, den 23. Februar 2024 wird über den der CDU/CSU Fraktion eingebrachten Antrag erstmalig im Deutschen Bundestag debattiert. Dem Antrag liegt ein Beschluss der CDU/CSU Fraktion vom 07. November 2023 zugrunde, in dem sie zu einem Paradigmenwechsel auffordert. Nicht mehr die Sexarbeitenden sollen IN der Prostitution geschützt werden, sondern nunmehr VOR der Prostitution.

Die Verbotstatbestände im Einzelnen

Um Sexarbeitende zu schützen soll zukünftig die Inanspruchnahme entgeltlicher prostitutiver Leistungen als Straftat gelten (s.g. Sexkaufverbot). Ebenfalls verboten werden sollen der Betrieb von Prostitutionsstätten wie Bordellen, Laufhäusern, Verrichtungsboxen und Wohnwagen sowie die Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung. Sexarbeitende sollen bei der reinen Ausübung der Tätigkeit nicht kriminalisiert werden.

Begründung haltlos und nicht belegten Annahmen

Die im CDU/CSU Beschluss und im Antrag angeführten Gründe haben nichts mit den tatsächlichen Arbeitsbedingungen gemein. Trotz Bekundung dass dieser Schritt rein gar nichts mit einer Moralgesetzgebung zu tun habe, werden als Argumente für die Verbote lediglich Schätzungen und Annahmen ins Felde geführt. Branchenverbänden wie dem UEGD wird Klientelpolitik vorgeworfen, doch selbst hält es CDU/CSU nicht für notwendig mit den vom Verbot betroffenen Sexkäufern und Betreiber*innen zu sprechen.

Aus dem Nachkriegsspruch Ami – go home! wird Prostituierte – go home!

Entsprechend des Antrags wird die Bundesregierung aufgefordert „Rückkehrprogramme zu initiieren“. Die Regierung soll Aussteigerinnen bei Rückkehr in ihr Heimatland die notwendige Unterstützung vor Ort zukommen lassen. Das widerspricht einerseits dem EU-Freizügigkeitsrecht und andererseits offenbart es die moralische Haltung von CDU/CSU gegenüber Prostituierten: Wir wollen euch hier nicht.

UEGD fordert faktenbasierte Debatte

Mit Annahmen, Vermutungen und Schätzungen in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht einzugreifen ist einer Volkspartei nicht würdig. Entgegen der CDU/CSU Aussage, dass Prostituiertenschutzgesetz habe seine Ziele nicht erreicht, und deshalb sollen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) im Juni 2025 nicht abgewartet werden, sieht der UEGD genau das Gegenteil. Das ProstSchG ist ein Erfolgsmodell, dank der Betreiberinnen und Betreiber. Angemeldete Sexarbeitende in genehmigten Prostitutionsstätten haben die sichersten Arbeitsplätze.

Debatte am Freitag live verfolgen

Gemäß Tagesordnung soll der TOP 30 „Sexkaufverbot“ um 12:25 Uhr 12:50 Uhr (verschoben) beginnen. Die Bundestagssitzung wird im TV live bei Phoenix übertragen. Im Internet über den Live-Stream des Bundestags unter https://www.bundestag.de/mediathek/live

Keine Anhörung und kein Gesetzentwurf

In Foren kursieren verschiedene falsche Angaben. Die CDU/CSU Fraktion hat einen Antrag gestellt. Mit einem „Antrag“ wird der Bundestag aufgefordert zu einem bestimmten Thema etwas zu beschließen (hier die politische Auffassung zum Sexkaufverbot und die Aufforderung, dass sich die Fachausschüsse mit dem Thema befassen). Der Bundestag stimmt dann darüber ab.

Eine „Anhörung“ findet nicht im Plenum des Bundestags statt, sondern in den Ausschüssen. Ein „Gesetzentwurf“ beginnt immer mit „Entwurf eines Gesetzes zu …“. Ein Antrag dagegen beginnt mit „Der Bundestag wolle beschließen …“.

Vorgeschlagen wird für das Sexkaufverbot die Überweisung an neun mögliche Ausschüsse:

  1. A. f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)
  2. A. f. Inneres und Heimat
  3. Rechtsausschuss
  4. Wirtschaftsausschuss
  5. A. f. Arbeit und Soziales
  6. A. f. Gesundheit
  7. A. f. Menschenrechte und humanitäre Hilfe
  8. A. f. Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  9. A. f. Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

A. f. = Ausschuss für …
(f) = federführend

UEGD

CDU/CSU Antrag Sexkaufverbot

Debatte im Bundestag über Sexarbeit

Berlin. Erstmalige Debatte über die Bestrafung von Sexkäufern sowie dem Verbot von Bordellen und Wohnungsprostitution
Bundestagsdebatte Prostitution
DBT Janine Schmitz

Am Freitag, den 23. Februar 2024 wird über den der CDU/CSU Fraktion eingebrachten Antrag erstmalig im Deutschen Bundestag debattiert. Dem Antrag liegt ein Beschluss der CDU/CSU Fraktion vom 07. November 2023 zugrunde, in dem sie zu einem Paradigmenwechsel auffordert. Nicht mehr die Sexarbeitenden sollen IN der Prostitution geschützt werden, sondern nunmehr VOR der Prostitution.

Die Verbotstatbestände im Einzelnen

Um Sexarbeitende zu schützen soll zukünftig die Inanspruchnahme entgeltlicher prostitutiver Leistungen als Straftat gelten (s.g. Sexkaufverbot). Ebenfalls verboten werden sollen der Betrieb von Prostitutionsstätten wie Bordellen, Laufhäusern, Verrichtungsboxen und Wohnwagen sowie die Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung. Sexarbeitende sollen bei der reinen Ausübung der Tätigkeit nicht kriminalisiert werden.

Begründung haltlos und nicht belegten Annahmen

Die im CDU/CSU Beschluss und im Antrag angeführten Gründe haben nichts mit den tatsächlichen Arbeitsbedingungen gemein. Trotz Bekundung dass dieser Schritt rein gar nichts mit einer Moralgesetzgebung zu tun habe, werden als Argumente für die Verbote lediglich Schätzungen und Annahmen ins Felde geführt. Branchenverbänden wie dem UEGD wird Klientelpolitik vorgeworfen, doch selbst hält es CDU/CSU nicht für notwendig mit den vom Verbot betroffenen Sexkäufern und Betreiber*innen zu sprechen.

Aus dem Nachkriegsspruch Ami – go home! wird Prostituierte – go home!

Entsprechend des Antrags wird die Bundesregierung aufgefordert „Rückkehrprogramme zu initiieren“. Die Regierung soll Aussteigerinnen bei Rückkehr in ihr Heimatland die notwendige Unterstützung vor Ort zukommen lassen. Das widerspricht einerseits dem EU-Freizügigkeitsrecht und andererseits offenbart es die moralische Haltung von CDU/CSU gegenüber Prostituierten: Wir wollen euch hier nicht.

UEGD fordert faktenbasierte Debatte

Mit Annahmen, Vermutungen und Schätzungen in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht einzugreifen ist einer Volkspartei nicht würdig. Entgegen der CDU/CSU Aussage, dass Prostituiertenschutzgesetz habe seine Ziele nicht erreicht, und deshalb sollen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) im Juni 2025 nicht abgewartet werden, sieht der UEGD genau das Gegenteil. Das ProstSchG ist ein Erfolgsmodell, dank der Betreiberinnen und Betreiber. Angemeldete Sexarbeitende in genehmigten Prostitutionsstätten haben die sichersten Arbeitsplätze.

Debatte am Freitag live verfolgen

Gemäß Tagesordnung soll der TOP 30 „Sexkaufverbot“ um 12:25 Uhr 12:50 Uhr (verschoben) beginnen. Die Bundestagssitzung wird im TV live bei Phoenix übertragen. Im Internet über den Live-Stream des Bundestags unter https://www.bundestag.de/mediathek/live

Keine Anhörung und kein Gesetzentwurf

In Foren kursieren verschiedene falsche Angaben. Die CDU/CSU Fraktion hat einen Antrag gestellt. Mit einem „Antrag“ wird der Bundestag aufgefordert zu einem bestimmten Thema etwas zu beschließen (hier die politische Auffassung zum Sexkaufverbot und die Aufforderung, dass sich die Fachausschüsse mit dem Thema befassen). Der Bundestag stimmt dann darüber ab.

Eine „Anhörung“ findet nicht im Plenum des Bundestags statt, sondern in den Ausschüssen. Ein „Gesetzentwurf“ beginnt immer mit „Entwurf eines Gesetzes zu …“. Ein Antrag dagegen beginnt mit „Der Bundestag wolle beschließen …“.

Vorgeschlagen wird für das Sexkaufverbot die Überweisung an neun mögliche Ausschüsse:

  1. A. f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)
  2. A. f. Inneres und Heimat
  3. Rechtsausschuss
  4. Wirtschaftsausschuss
  5. A. f. Arbeit und Soziales
  6. A. f. Gesundheit
  7. A. f. Menschenrechte und humanitäre Hilfe
  8. A. f. Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  9. A. f. Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

A. f. = Ausschuss für …
(f) = federführend