Abschläge bisher ein Witz
UEGD

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Abschlagszahlungen

Abschläge auf November- und Dezemberhilfen sollen erhöht werden

Unternehmen sollen statt bisher maximal 10.000 Euro künftig maximal 50.000 Euro bekommen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen nach einer Einigung zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium erfuhr.

Angesichts der massiven Kritik an der bisher zögerlichen Auszahlung der November- und Dezemberhilfen will die Bundesregierung die Abschlagszahlung erhöhen. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich auf eine Erhöhung der Abschlagszahlung auf 50.000 Euro geeinigt, hieß es in Regierungskreisen. Dieser Vorschlag der Bundesregierung liege aktuell den Ländern zur Prüfung vor. Verschiedene Länder hatten zuvor schon höhere Abschlagszahlungen gefordert, nachdem sich eine Verzögerung der Auszahlung des Gesamtbetrages bis in den Januar hinein abzeichnet. Für Solo-Selbstständige soll es bei der bislang geltenden Summe von bis zu 5.000 Euro bleiben.

Schon mehr als 400 Millionen Euro ausbezahlt

Nach den Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind bis 8. Dezember insgesamt 151.474 Anträge auf Novemberhilfe gestellt worden. Dabei wurden 110.470 Anträge über prüfende Dritte eingereicht. Bei 41.004 handele es sich um Direktanträge von Soloselbständigen. Bei 90 Prozent dieser Direktanträge seien bereits Abschlagszahlungen veranlasst worden. Bei den von Dritten gestellten Anträgen seien es knapp 75 Prozent. Insgesamt seien bis zum 8. Dezember rund 403 Millionen Euro an Abschlägen ausbezahlt worden.

UEGD fordert schnelle Auszahlung

Die Nachricht aus dem  Bundeswirtschaftsministerium, nach der die Novemberhilfen erst vollständig im Januar zur Auszahlung kommen werden, treibt den Betrieben nicht nur den Angstschweiß auf die Stirn, sondern wird so manchen den Todesstoß versetzen. Die Aufstockung der Abschlagszahlungen für November und Dezember muss daher unverzüglich fließen. Darüber hinaus unterstützt der UEGD die Forderung der Bundesländer, die Abschlagszahlungen massiv auf bis zu 500.000 Euro aufzustocken.

Bundesjustizministerin kündigt Gesetzesinitiative zur Änderung des Mietrechts an

Die Initiative sieht eine gesetzliche Klarstellung dahingehend vor, dass staatlich angeordnete Beschränkungen für Gewerbemieter, die die angemieteten Räume dadurch gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen können, eine Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeuten. Denn anders als von Teilen der Immobilienwirtschaft behauptet, scheitert eine faire Lastenteilung zwischen Vermietern und Mietern meistens an der fehlenden Einigungsbereitschaft der Immobilieneigentümer. Die Mehrzahl der Verbandsmitglieder melden, dass die Vermieter kein Verständnis für die dramatische Situation zeigten und den Betrieben nicht in Form von Minderung oder Verzicht entgegengekommen seien.

Der UEGD fordert die Justizministerin auf, die Gesetzesinitiative schnellstmöglich, noch während des Dezember-Lockdowns auf den Weg zu bringen. Mit der Klarstellung im Gesetz kann ein Mieter, dem ein Festhalten an der bisherigen Risikoverteilung (100% Mietzahlung, bei Nutzungseinschränkung bis zu 100%) nicht zuzumuten ist, vom Vermieter die Anpassung des Gewerbemietvertrages in puncto Miete nach §313 I BGB wegen der Corona-Pandemie verlangen.

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Abschlagszahlungen

Abschläge auf November- und Dezemberhilfen sollen erhöht werden

Unternehmen sollen statt bisher maximal 10.000 Euro künftig maximal 50.000 Euro bekommen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen nach einer Einigung zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium erfuhr.
Abschläge bisher ein Witz
UEGD

Angesichts der massiven Kritik an der bisher zögerlichen Auszahlung der November- und Dezemberhilfen will die Bundesregierung die Abschlagszahlung erhöhen. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich auf eine Erhöhung der Abschlagszahlung auf 50.000 Euro geeinigt, hieß es in Regierungskreisen. Dieser Vorschlag der Bundesregierung liege aktuell den Ländern zur Prüfung vor. Verschiedene Länder hatten zuvor schon höhere Abschlagszahlungen gefordert, nachdem sich eine Verzögerung der Auszahlung des Gesamtbetrages bis in den Januar hinein abzeichnet. Für Solo-Selbstständige soll es bei der bislang geltenden Summe von bis zu 5.000 Euro bleiben.

Schon mehr als 400 Millionen Euro ausbezahlt

Nach den Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind bis 8. Dezember insgesamt 151.474 Anträge auf Novemberhilfe gestellt worden. Dabei wurden 110.470 Anträge über prüfende Dritte eingereicht. Bei 41.004 handele es sich um Direktanträge von Soloselbständigen. Bei 90 Prozent dieser Direktanträge seien bereits Abschlagszahlungen veranlasst worden. Bei den von Dritten gestellten Anträgen seien es knapp 75 Prozent. Insgesamt seien bis zum 8. Dezember rund 403 Millionen Euro an Abschlägen ausbezahlt worden.

UEGD fordert schnelle Auszahlung

Die Nachricht aus dem  Bundeswirtschaftsministerium, nach der die Novemberhilfen erst vollständig im Januar zur Auszahlung kommen werden, treibt den Betrieben nicht nur den Angstschweiß auf die Stirn, sondern wird so manchen den Todesstoß versetzen. Die Aufstockung der Abschlagszahlungen für November und Dezember muss daher unverzüglich fließen. Darüber hinaus unterstützt der UEGD die Forderung der Bundesländer, die Abschlagszahlungen massiv auf bis zu 500.000 Euro aufzustocken.

Bundesjustizministerin kündigt Gesetzesinitiative zur Änderung des Mietrechts an

Die Initiative sieht eine gesetzliche Klarstellung dahingehend vor, dass staatlich angeordnete Beschränkungen für Gewerbemieter, die die angemieteten Räume dadurch gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen können, eine Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeuten. Denn anders als von Teilen der Immobilienwirtschaft behauptet, scheitert eine faire Lastenteilung zwischen Vermietern und Mietern meistens an der fehlenden Einigungsbereitschaft der Immobilieneigentümer. Die Mehrzahl der Verbandsmitglieder melden, dass die Vermieter kein Verständnis für die dramatische Situation zeigten und den Betrieben nicht in Form von Minderung oder Verzicht entgegengekommen seien.

Der UEGD fordert die Justizministerin auf, die Gesetzesinitiative schnellstmöglich, noch während des Dezember-Lockdowns auf den Weg zu bringen. Mit der Klarstellung im Gesetz kann ein Mieter, dem ein Festhalten an der bisherigen Risikoverteilung (100% Mietzahlung, bei Nutzungseinschränkung bis zu 100%) nicht zuzumuten ist, vom Vermieter die Anpassung des Gewerbemietvertrages in puncto Miete nach §313 I BGB wegen der Corona-Pandemie verlangen.