Betreiber*innen Veranstaltung
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UEGD

Jetzt anmelden zur Konferenz

20.02.2024 Betreiber*innen Veranstaltung

Die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 07. November 2023 den Beschluss gefasst, die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen (Sexkauf), das Betreiben von Prostitutionsstätten sowie Modelwohnungen (über dem Mietspiegelpreis) unter Strafe zu stellen.

E I N L A D U N G
an alle Betreiberinnen und Betreiber

Die Existenz aller Betriebe und Modelwohnungen ist gefährdet

Beschluss von CDU/CSU im Bundestag: Prostitutionsgewerbe verbieten
Weil der Schutz von Sexarbeitern „IN“ der Prostitution nicht funktioniert haben soll, will CDU/CSU nun die Sexarbeiter „VOR“ der Prostitution schützen. Für Freier gibt’s das Sexkaufverbot. Zusätzlich sollen alle Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie die Vermietung von Räumlichkeiten an Sexarbeiter verboten werden. Voraussichtlich am 21. September 2025 ist Bundestagswahl. Gewinnt CDU/CSU kann sie zum großen Schlag ausholen.

„Haben die schon immer gesagt“ oder „Ja, ja, so schnell kommt das nun auch nicht“

Falsch – In der Vergangenheit waren das einzelne Politiker, die ein Verbot forderten. Die konnten sich aber nicht durchsetzen. Nun fordert das die CDU/CSU – und die kann das Verbotsgesetz, auch schnell einführen!

Die Investition für das ProstSchG dürfen nicht umsonst gewesen sein
In genehmigten Betrieben haben angemeldete Sexarbeiter die sichersten Arbeitsplätze – nicht nur weil es die Statistik des Bundeskriminalamts belegt. Die Sicherheit und Integrität der Sexarbeiter steht bei uns an erster Stelle. Bordelle zu verbieten, bedeutet den legalen Sexarbeitern ihren geschützten Raum wegzunehmen. Das ist falsch und dagegen wollen wir kämpfen. Würde ein Verbotsgesetz in Kraft treten müssen alle Betriebe schließen. Und dann kann viel Zeit vergehen, bevor Gerichte eventuell anders entscheiden.

Betreiber*innen-Veranstaltung
„Jetzt erst recht – gegen das Prostitutionsverbot“
Februar 2024, 10:00 – 16:30 Uhr
Frankfurt a.M., Saalbau Griesheim
Teilnahmegebühr 59,– €

— Achtung: Teilnehmerzahl begrenzt —

Link zur Onlineanmeldung
https://www.eventim-light.com/de/a/65a01a665786b61dced2a909

Teilnahmeberechtigt sind nur Betreiberinnen und Betreiber
(Tickets sind nur einzeln zu erwerben wegen Personalisierung)

Veranstaltungsablauf:

  • Einlass ab 09:30 Uhr mit heißen Getränken und Frühstück
  • Start 10:00 Uhr
    • Rechtsanwalt Michael Karthal – Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Beurteilung des Verbots
    • Rechtsanwalt Joachim Bremer – Strafrechtliche Beurteilung des Verbots
  • Mittagessen ca. 12:00 – 12:45 Uhr
    • Politikberater Dominik Meier – Politische Entscheidungsprozesse und deren Gestaltung
    • UEGD-Kommunikationskonzept – Unser Plan mit welchen Mitteln und Methoden wir die Zielgruppen in Politik, Medien und Öffentlichkeit in der Wahrnehmung unserer Branche beeinflussen wollen
  • Pause ca. 14:45 – 15:00 Uhr mit Kaffee und Gebäck
    • Prof. Dr. Tillmann Bartsch (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen im Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Gesetzlich vorgeschriebene Evaluation (Bewertung/Zielerreichung) des ProstSchG
  • Veranstaltungsende ca. 16:30 Uhr

Holger Rettig, Chef des UEGD-Betreiberverbands
„Noch nie war die Lage so ernst – die Gefahr ist real. Wenn CDU/CSU die nächste Bundesregierung anführt, könnte das Verbotsgesetz kommen. Wir sehen und lesen permanent Berichte in denen Prostitutionsgegner massiv Lügen über unsere Branche verbreiten. Das muss ein Ende haben. Wir haben gute Argumente gegen ein Verbot und die Tatsachen sprechen für uns – aber es wird mit extrem hohem Aufwand verbunden sein, Politik, Medien und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen. Darüber wollen wir am 20. Februar in Frankfurt sprechen.“


Informationsangebot ist keine Rechtsberatung!
Unser Web-Angebot dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt, nicht ersetzen. Soweit wir über Fälle, insbesondere Gerichtsentscheidungen berichten, darf aus deren Ergebnissen nicht auf einen notwendigerweise ähnlichen Ausgang in anderen Fällen geschlossen werden. Jegliche Haftung für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen, Prozesse oder Formulare bzw. durch eine fehlerhafte oder unvollständige Information entstehen ist ausgeschlossen.

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Die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 07. November 2023 den Beschluss gefasst, die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen (Sexkauf), das Betreiben von Prostitutionsstätten sowie Modelwohnungen (über dem Mietspiegelpreis) unter Strafe zu stellen.
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Die Existenz aller Betriebe und Modelwohnungen ist gefährdet

Beschluss von CDU/CSU im Bundestag: Prostitutionsgewerbe verbieten
Weil der Schutz von Sexarbeitern „IN“ der Prostitution nicht funktioniert haben soll, will CDU/CSU nun die Sexarbeiter „VOR“ der Prostitution schützen. Für Freier gibt’s das Sexkaufverbot. Zusätzlich sollen alle Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie die Vermietung von Räumlichkeiten an Sexarbeiter verboten werden. Voraussichtlich am 21. September 2025 ist Bundestagswahl. Gewinnt CDU/CSU kann sie zum großen Schlag ausholen.

„Haben die schon immer gesagt“ oder „Ja, ja, so schnell kommt das nun auch nicht“

Falsch – In der Vergangenheit waren das einzelne Politiker, die ein Verbot forderten. Die konnten sich aber nicht durchsetzen. Nun fordert das die CDU/CSU – und die kann das Verbotsgesetz, auch schnell einführen!

Die Investition für das ProstSchG dürfen nicht umsonst gewesen sein
In genehmigten Betrieben haben angemeldete Sexarbeiter die sichersten Arbeitsplätze – nicht nur weil es die Statistik des Bundeskriminalamts belegt. Die Sicherheit und Integrität der Sexarbeiter steht bei uns an erster Stelle. Bordelle zu verbieten, bedeutet den legalen Sexarbeitern ihren geschützten Raum wegzunehmen. Das ist falsch und dagegen wollen wir kämpfen. Würde ein Verbotsgesetz in Kraft treten müssen alle Betriebe schließen. Und dann kann viel Zeit vergehen, bevor Gerichte eventuell anders entscheiden.

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Februar 2024, 10:00 – 16:30 Uhr
Frankfurt a.M., Saalbau Griesheim
Teilnahmegebühr 59,– €

— Achtung: Teilnehmerzahl begrenzt —

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Teilnahmeberechtigt sind nur Betreiberinnen und Betreiber
(Tickets sind nur einzeln zu erwerben wegen Personalisierung)

Veranstaltungsablauf:

  • Einlass ab 09:30 Uhr mit heißen Getränken und Frühstück
  • Start 10:00 Uhr
    • Rechtsanwalt Michael Karthal – Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Beurteilung des Verbots
    • Rechtsanwalt Joachim Bremer – Strafrechtliche Beurteilung des Verbots
  • Mittagessen ca. 12:00 – 12:45 Uhr
    • Politikberater Dominik Meier – Politische Entscheidungsprozesse und deren Gestaltung
    • UEGD-Kommunikationskonzept – Unser Plan mit welchen Mitteln und Methoden wir die Zielgruppen in Politik, Medien und Öffentlichkeit in der Wahrnehmung unserer Branche beeinflussen wollen
  • Pause ca. 14:45 – 15:00 Uhr mit Kaffee und Gebäck
    • Prof. Dr. Tillmann Bartsch (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen im Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Gesetzlich vorgeschriebene Evaluation (Bewertung/Zielerreichung) des ProstSchG
  • Veranstaltungsende ca. 16:30 Uhr

Holger Rettig, Chef des UEGD-Betreiberverbands
„Noch nie war die Lage so ernst – die Gefahr ist real. Wenn CDU/CSU die nächste Bundesregierung anführt, könnte das Verbotsgesetz kommen. Wir sehen und lesen permanent Berichte in denen Prostitutionsgegner massiv Lügen über unsere Branche verbreiten. Das muss ein Ende haben. Wir haben gute Argumente gegen ein Verbot und die Tatsachen sprechen für uns – aber es wird mit extrem hohem Aufwand verbunden sein, Politik, Medien und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen. Darüber wollen wir am 20. Februar in Frankfurt sprechen.“


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