Die Corona-Krise ist für die deutsche Wirtschaft eine existenzielle Gefahr – dies gilt auch und insbesondere für das Erotikgewerbe. Die angeordneten Schließungen treiben legale Unternehmen in den finanziellen Ruin und zahllose Sexarbeiter in die Illegalität. Umso mehr bedauert Holger Rettig, Präsident des Unternehmerverbands Erotikgewerbe Deutschland (UEGD), dass das Gesprächsangebot vom 18. Mai an die Politik für eine schrittweise und auf ein verantwortungsvolles Infektionsschutzkonzept gestützte Wiedereröffnung noch nicht den erwarteten Fortschritt erfahren hat.
„Unser Vorschlag eines Stufenplans, wonach in Erotikbetrieben zunächst nur erotische Massagen wieder erlaubt werden sollen, aber Leistungen wie Oral-, Vaginal- oder Analverkehr bis auf weiteres verboten bleiben, hat Bestand“, so Verbandschef Rettig. Um jedoch die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu sichern und gegen die sozialpolitisch verheerenden Folgen der Schließungen anzugehen, wird nun, auch mit Unterstützung des UEGD in zahlreichen Bundesländern der Rechtsweg beschritten. Mit einem ersten Ergebnis sollte bereits Ende der Woche zu rechnen sein.
In diesem Schritt sieht sich der UEGD durch den Gleichheitssatz des Grundgesetzes bestätigt. Denn mit der Aufhebung von Betriebsverboten für sonstige körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseursalons, Kosmetik-, Tattoo-, Piercing- und Massagestudios) besteht keine Grundlage für die vollständige Schließung von Erotikbetrieben mehr. Dort werden gleichartige Leistungen angeboten, was die Herausforderungen effektiver Hygiene- und Abstandskonzepte anbetrifft. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat zudem mit Beschluss (Az. 20 L 589/20) vom 19. Mai bestätigt, dass zwischen Tantra-Massagen, welche den Intimbereich einbeziehen, und den bereits erlaubten Wellnessmassagen kein Unterschied in Hinblick auf das Ansteckungsrisiko für COVID-19 besteht.
In vielen Ländern hat sich seit der Wiedereröffnung körpernaher Dienstleistungen die Zahl der Neuinfektionen weiter reduziert, in Deutschland laut Zahlen des RKI sogar um 52 %. Die Regierungen in der Schweiz und in Österreich sind daher nun bereits ihrer wirtschafts- und sozialpolitischen Verantwortungen gerecht geworden und haben eine vollständige Wiedereröffnung der Erotikbetriebe zum 6. Juni bzw. 30. Juni angekündigt. Die Vermeidung eines gesteigerten Erotiktourismus im Grenzbereich ist ein weiterer starker Grund für die Politik, eine zeitnahe Wiedereröffnung hierzulande zu ermöglichen.
Als langjähriger Dialogpartner der Politik hat der UEGD kein Interesse an einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Verordnungsgeber. Aber der Verband ist es seiner Branche und den Sexarbeitern schuldig, für eine faire wirtschaftliche Perspektive zu kämpfen.
UEGD Präsident Rettig fordert „Es ist nun an der Politik, durch eine konstruktive eigene Entscheidung das Heft des Handelns nicht den Gerichten zu überlassen“.