Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ berichtet in seiner aktuellen Onlineausgabe (30.04.) über die heutige Gesprächsrunde von Kanzlerin Angela Merkel mit den Länderchefs zu weiteren Maßnahmen der Lockerung in der Coronakrise. Bayerns Landeschef Markus Söder (CSU) und gleichzeitig Vorsitzender der Konferenz der Ministerpräsidenten, hat sich zum Wirtschaftsbereich der „körpernahen Dienstleistungen“ geäußert. Im Nachrichtenartikel heißt es:
Söder ist ein Mann der klaren Worte, intern wie öffentlich. Als Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Kanzlerin und ihre Amtskollegen davon überzeugen will, „körpernahe Dienstleistungen“, so die Formulierung, wieder zuzulassen, also beispielsweise Fußpflege- und Tattoo-Studios, erwidert Söder Teilnehmern zufolge: Das gehe nicht, weil man das auf der Reeperbahn falsch verstehen könnte. Allgemeine Heiterkeit in der Runde – die Sache ist vom Tisch.
Für die betroffenen Branchen ein herber Rückschlag. Hatte man doch erwartet, dass in der nächsten Gesprächsrunde von Kanzlerin und Ministerpräsidenten am Mittwoch dem 06. Mai, in der auch für Hotels und Gaststätten zumindest erst einmal eine Perspektive aufgezeigt werden soll, gleichwohl die körpernahen Dienstleistungen ebenfalls thematisiert werden.
Dazu Holger Rettig, Präsident des UEGD:
Mehr als die Hälfte aller Prostitutionsgewerbe sind akut von Insolvenz bedroht. Mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes im Jahr 2018 haben unsere Unternehmen teils hohe Investitionen für die Sicherheit, Gesundheit und den Schutz der Sexarbeiter getätigt. Viele Betriebe sind spätestens in den nächsten Wochen finanziell am Ende. Die von Bund und Ländern bisher geleisteten Liquiditätshilfen und Kredite reichten nicht aus. Um am Leben zu bleiben brauchen die Betriebe jetzt schnell und ausreichend Geld. Und eins darf dabei nicht vergessen werden – eine Öffnungsperspektive.
Update 02.05.:
Hessen hebt Schließung für Betriebe der „körpernahen Dienstleistungen“ auf.
Der ab Montag, 04.05. in Kraft tretenden Verordnung (PDF) ist unter § 1 Abs. 11 zu entnehmen:
Personen, die in Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen, insbesondere in Friseurbetrieben im Sinne der Nr. 38 des Anhang A der Handwerksordnung und in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind, müssen für die gesamte Dauer eines Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Abs. 8a Satz 2 tragen. Das Betreten des Publikumsbereichs von Betrieben und Einrichtungen nach Satz 1 durch Kundinnen und Kunden ist nur gestattet, wenn für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Abs. 8a Satz 2 getragen wird. Den Kundinnen und Kunden ist die Abnahme der Mund-Nasen-Bedeckung gestattet, soweit und solange die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann. Abs. 8a Satz 3 gilt entsprechend.
Die Stadt Hanau schreibt dazu auf ihrer Internetseite:
Bereits vom kommenden Montag an gelten die neuen Regelungen hinsichtlich der Frisöre und weiterer Dienstleister im Bereich der Körperpflege. Unter Beachtung des vorgeschriebenen Mindestabstands, der Hygieneregeln und der Höchstgrenzen für die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Raum aufhalten dürfen, können unter anderem die Haarsalons sowie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Nagelstudio ihre Arbeit wieder aufnehmen.
Lockerungen in Österreich, aber bis 30. Juni keine Prostitution
Ab dem 1. Mai sind in Österreich alle Dienstleistungen, auch körpernahe wie Friseure, Kosmetiker oder Masseure wieder erlaubt. Zudem sollen ab dem 15. Mai Gaststätten und ab dem 29. Mai auch Hotelbetriebe wieder ihre Pforten öffnen. Der soeben erlassenen Verordnung (PDF) mit einer Gültigkeit zum 30. Juni ist aber zu entnehmen, dass es eine Ausnahme bei den Dienstleistungen gibt; „das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution“ bleibt weiterhin untersagt.