Die Vereinbarung steht
UEGD

UEGD

Evaluation soll Klarheit bringen

Koalitionsvertrag ohne Sexkaufverbot beschlossen

Koalitionsvertrag: Was plant die Merz-Regierung für die Erotikbranche?

Das Warten ist beendet – Die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD haben sich wie folgt im Koalitionsvertrag zum Prostituiertenschutzgesetz geäußert:

Prostituiertenschutzgesetz

Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden. Die Opfer sind fast ausnahmslos Frauen. Im Lichte der Evaluationsergebnisse zum Prostituiertenschutzgesetz werden wir mit Unterstützung einer unabhängigen Experten-Kommission bei Bedarf nachbessern.

Der UEGD begrüßt das Verhandlungsergebnis der Koalitionäre. Dass die CDU/CSU ihre Forderung des Verbots des Sexkaufs sowie des Verbots von Bordellen und Wohnungsprostitution vom Koalitionspartner SPD nicht erzwungen hat ist ihr hoch anzurechnen.

Von großem Vorteil für das zukünftig von der CDU geführte zuständige Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist gleich zu Beginn der vier-jährigen Amtsperiode die taufrischen Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung des ProstSchG direkt in die Arbeit zu integrieren. Der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag ist der Evaluationsbericht spätestens am 1. Juli 2025 vorzulegen – so schreibt es § 38 ProstSchG vor.

Dem kriminellen Menschenhandel im Koalitionsvertrag einen ähnlichen Stellenwert einzuräumen wie der legalen Sexarbeit zeigt, dass die politische Wahrnehmung der Arbeitsbedingungen in der Branche nicht zwingend der Realität entspricht. Zukünftig muss die illegale Prostitution stärker in den Fokus rücken. Knapp 90% der Opfer von Menschenhandel, Zuhälterei und Ausbeutung verfügten lt. BKA Bericht über keine behördliche Anmeldebescheinigung.

Als Vertretung der Betreibenden von Prostitutionsgewerben wird der UEGD das Ministerium bei der Verbesserung des erfolgreichen Prostituiertenschutzgesetzes unterstützen – auch im Rahmen der im Koalitionsvertrag genannten unabhängigen Experten-Kommission.
Holger Rettig – Präsident UEGD

Koalitionsvertrag im Volltext

Den Koalitionsvertrag können Sie im Volltext hier als PDF herunterladen [1,5 MB]: https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-2025.pdf

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Evaluation soll Klarheit bringen

Koalitionsvertrag ohne Sexkaufverbot beschlossen

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Das Warten ist beendet – Die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD haben sich wie folgt im Koalitionsvertrag zum Prostituiertenschutzgesetz geäußert:

Prostituiertenschutzgesetz

Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden. Die Opfer sind fast ausnahmslos Frauen. Im Lichte der Evaluationsergebnisse zum Prostituiertenschutzgesetz werden wir mit Unterstützung einer unabhängigen Experten-Kommission bei Bedarf nachbessern.

Der UEGD begrüßt das Verhandlungsergebnis der Koalitionäre. Dass die CDU/CSU ihre Forderung des Verbots des Sexkaufs sowie des Verbots von Bordellen und Wohnungsprostitution vom Koalitionspartner SPD nicht erzwungen hat ist ihr hoch anzurechnen.

Von großem Vorteil für das zukünftig von der CDU geführte zuständige Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist gleich zu Beginn der vier-jährigen Amtsperiode die taufrischen Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung des ProstSchG direkt in die Arbeit zu integrieren. Der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag ist der Evaluationsbericht spätestens am 1. Juli 2025 vorzulegen – so schreibt es § 38 ProstSchG vor.

Dem kriminellen Menschenhandel im Koalitionsvertrag einen ähnlichen Stellenwert einzuräumen wie der legalen Sexarbeit zeigt, dass die politische Wahrnehmung der Arbeitsbedingungen in der Branche nicht zwingend der Realität entspricht. Zukünftig muss die illegale Prostitution stärker in den Fokus rücken. Knapp 90% der Opfer von Menschenhandel, Zuhälterei und Ausbeutung verfügten lt. BKA Bericht über keine behördliche Anmeldebescheinigung.

Als Vertretung der Betreibenden von Prostitutionsgewerben wird der UEGD das Ministerium bei der Verbesserung des erfolgreichen Prostituiertenschutzgesetzes unterstützen – auch im Rahmen der im Koalitionsvertrag genannten unabhängigen Experten-Kommission.
Holger Rettig – Präsident UEGD

Koalitionsvertrag im Volltext

Den Koalitionsvertrag können Sie im Volltext hier als PDF herunterladen [1,5 MB]: https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-2025.pdf