Der wissenschaftliche Untersuchungsbericht über die Wirkungsweise des seit 2017 bestehenden Prostituiertenschutzgesetzes liegt vor. Auf insgesamt 895 Seiten hat hauptsächlich das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) sowie für die Teilgutachten die Johannes Gutenberg-Universität in Mainz und die Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg die Ergebnisse zusammengefasst. Die Untersuchung besteht aus
- Abschussbericht Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) [PDF 24,8 MB]
- Rechtsgutachten zur Freiwilligkeit in der Prostitution [PDF 1,1 MB]
- Rechtsstudie Prostituiertenschutzgesetz und Baurecht [PDF 906,9 kB]
Der Bericht zeigt die positiven und negativen Auswirkungen des Gesetzes auf und beinhaltet konkrete Empfehlungen, um die Branche robuster vor kriminellen Einflüsse zu schützen.
Zusammenfassung der Evaluation durch das KFN [PDF 121 kB]

Karin Prien
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Foto Dominik Butzmann/photothek
Die nun vorliegende Evaluation untersucht die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes wissenschaftlich fundiert und unter Berücksichtigung der Anwendungspraxis. Sie dient uns als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen sind wichtige Aufgaben, mit denen sich dieses Ministerium intensiv beschäftigt. Daher wird eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um mit Hilfe der Evalutionsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen.

Holger Rettig
Vorsitzender Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland
Mit den nunmehr bereitgestellten Daten der wissenschaftlichen Untersuchung beginnt für den UEGD jetzt die Interpretation und Bewertung der Ergebnisse. Ganz allgmein ist dem Bericht zu entnehmen, dass das ProstSchG seine Ziele erreicht hat. Während der laufenden Evaluation konnte man an verschiedenen Stellen lesen, das ProstSchG sei gescheitert. Dieser Einschätzung können die Autor*innen auf Basis ihrer Untersuchung nicht zustimmen. Der UEGD wird im Rahmen der Expertenkommission sich für die Verbesserung des ProstSchG einsetzen.
Prostituiertenschutzgesetz = sichere Arbeitsplätze
Illegale Prostitution, sowohl in der eigenen Wohnung, beim Kunden und im Hotel oder in organisierter Form nimmt seit Corona kontinuierlich zu; das steht im Bundeslagebild des BKA. Um den Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung zu stärken ist die Attraktivität des ProstSchG nochmals deutlich zu steigern.