CORONAVIRUS

Aktuelle Corona-Beschränkungen
Stand 01. Oktober 2022: Derzeit keine Beschränkungen für Prostitutionsgewerbe (Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen) und für Sexarbeiter (Ausübung der Tätigkeit). Über Änderungen wird an dieser Stelle informiert.

Ab Oktober 2022
Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen. Der Deutsche Bundestag hat am 9.9.2022 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Danach legen die Bundesländer in eigener Entscheidung Maßnahmen fest wie z.B. FFP2- /med. Maskentragepflicht (inkl. Ausnahmen), Hygienekonzepte, Abstandsgebote (ggf. Personenanzahlbegrenzungen), etc.

Der im Jahr 2007 gegründete Unternehmerverband Erotik Gewerbe Deutschland (UEGD) vertritt als Berufsverband die Interessen der Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsgewerben. Als dialogbereiter und kompetenter Ansprechpartner für Politik und Verwaltung setzt sich der UEGD für eine zeitgemäße Regulierung des sensiblen Bereichs der Prostitution ein, die sowohl den hohen Anforderungen zum Schutz der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter als auch den Bedürfnissen der Betreiberinnen und Betreiber nach Rechtssicherheit Rechnung trägt. Den Erotikbetrieben bietet der Verband eine Plattform mit Ansprechpartnern, die mit den ganz speziellen Eigenheiten der Branche vertraut ist.

Aktuelle Schwerpunkte der Verbandsarbeit

Hilfe zum Prostituiertenschutzgesetz

Sie haben Fragen zum Prostituiertenschutzgesetz? Wir bieten konkrete schriftliche Hilfen an. Ob BETRIEBSKONZEPT (§16 ProstSchG), LEISTUNGSVEREINBARUNG (§ 26 Abs. 3 ProstSchG) und allen sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen 49 Vorgaben an Betreiber:

  • Anzeige- und Meldepflichten
  • Vertrags- und Kontrollpflichten
  • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
  • Hinweis- und Auskunftspflichten
  • Präventions- und Sorgfaltspflichten
  • Duldungspflicht behördlicher Nachschau

Sie haben Ihren Erlaubnisantrag bereits eingereicht, aber die zuständige Behörde hat Beanstandungen zum Betriebskonzept oder es gibt Probleme mit der Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung. Nun sollen Sie nacharbeiten, haben aber Verständnisprobleme. Auch in solchen Fällen bieten wir wertvolle Unterstützung.

Umsatzsteuer-Risiko-Minimierung

Arbeiten selbstständige Prostituierte in einer Prostitutionsstätte oder für einen Escort-Service, kann das Finanzamt den Betreiber für die Umsatzsteuerzahlung der erbrachten Sex-Dienstleistungen heranziehen. Entscheidend ist, ob nach den äußeren Gesamtumständen der Betreiber »als Erbringer sämtlicher vom Kunden erwarteten Dienstleistungen einschließlich der Verschaffung von Geschlechtsverkehr aufgetreten ist«.

Es besteht ein enormes finanzielles Risiko. Noch problematischer wird es, wenn Finanzamt oder Staatsanwaltschaft die Auffassung vertritt, der Betreiber hätte wissen müssen, dass er auch die Umsätze der Prostituierten zu versteuern hat. Dann handelt es sich um eine Steuerstraftat und die ist schon ab 100.000 Euro mit Gefängnisstrafe bedroht.

Die Erfahrung zeigt – es kann JEDE Betriebsform treffen. Der Verband hilft, bevor das Finanzamt zuschlägt, aber auch wenn die Entscheidung über die Umsatzsteuerhinzurechnung schon gefallen ist.

MEHRwerte durch Information

Mitglieder erhalten fundierte und regelmäßige Informationen aus den Bereichen: Rechtsprechung, Politik und Verwaltung, sowie Medien.  Mit den vielen neuen Vorschriften im ProstSchG ist alles komplizierter geworden, so heißt es beispielsweise in der Gesetzesbegründung:

Die Prostitutionsgewerbetreibenden sind von den Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes besonders betroffen, weil ihnen die Routine bei der Umsetzung des Regelungsvorhabens fehlt und sie sich selbst das nötige Wissen aneignen müssen.

Rechtssicherheit ist für Sie das A und O. Der UEGD hält für seine Mitglieder exklusive Informationen bereit, die Sie dann abrufen können, wann immer es notwendig ist. Dazu Verbandspräsident Holger Rettig:

„Mit den extra recherchierten Ergänzungen erhalten Sie wertvolle Informationen, mit denen Sie sofort und effizient die Betriebsabläufe steuern können. Gesetze und Verordnungen geben vor WAS zu tun ist – der UEGD erläutert Ihnen praxisorientiert WIE die Vorschriften anzuwenden sind!

Rechtsprechung

Warum sind Urteile so wichtig? Weil alle Behörden, egal ob Gewerbe-, Ordnungs- Bauamt oder Finanzamt, alle richten ihre Entscheidungen nach der Rechtsprechung aus.

Für die UEGD-Mitglieder analysieren wir die Rechtsprechung und Informieren über aktuelle Urteile.

Parlamente und Behörden

Gesetze und Verordnungen werden von der Politik und Ministerien erlassen. Die Durchsetzung obliegt den Behörden.

Was für Betreiberinnen und Betreiber wichtig ist, wo die Risiken liegen und wie Vorschriften richtig in die tägliche Arbeit einzubinden sind, erfahren Sie vom UEGD.

Medien

Als zentraler Ansprechpartner beantworten wir alle Fragen zu unserer Branche. Von den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, über die besonderen Anforderungen des Prostituiertenschutzgesetzes bis zu Marktinformationen.