Corona hat unsere Branche fest im Griff – jetzt wehren wir uns!

Damit auch unsere Betriebe an dem schrittweisen wieder Hochfahrens des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft teilnehmen, wollen auch wir in Stufen zur Normalität zurückkehren:

Stufe 1
Öffnung unserer Betriebe für erotische Massagen

In allen Bundesländern sind Wellnessmassagen wieder erlaubt. Das muss auch für uns gelten. Der UEGD hat für die Entscheider in Politik und Ministerien ein umfangreiches Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet. Denn ob wir wieder öffnen dürfen entscheidet kein Ordnungs- oder Gesundheitsamt, die führen lediglich die Corona-Verordnung aus und haben gar keinen Ermessensspielraum. Die Entscheidung wird von der Landesregierung getroffen, die haben wir aufgefordert haben bis zum 27. Mai der Branche einen verbindlichen Öffnungstermin zu nennen. Sonst sieht sich der UEGD -zum Schutz seiner Mitglieder vor Insolvenz- gezwungen Klageverfahren zu unterstützen.

PDF-Download UEGD-Infektionsschutzkonzept (Auszüge)

Stufen 2 – x
Weitere Stufen sind abhängig vom Infektionsgeschehen.

Letzte Stufe
Wenn Kontaktsportarten wie Judo, Boxen oder Ringen wieder zugelassen werden, dann müssen auch wieder alle Arten von sexuellen Dienstleistungen erlaubt werden.

Wir müssen jetzt Druck aufbauen

Damit sich Landesregierungen bewegen ist öffentliches Jammern bei weitem nicht ausreichend. Wir müssen mit Inhalten nachlegen. Seit 2007 führt der UEGD den sachlichen Austausch mit Politikern, und die sind Argumenten zugänglich. Insbesondere dann, wenn sie stichhaltig sind und von einer anerkannten Quelle kommen, d.h. von Instituten oder Experten, die schon Aufträge von der Bundesregierung oder einem Landesparlament erhalten haben.

Drei Bereiche der Politik sind für die Entscheidung über die Aufhebung von Schließungen besonders wichtig:

  • Gesundheitspolitik
    Wir benötigen die Expertise eines anerkannten Virologen, der die Feststellung trifft, dass unser Infektionsschutzkonzept keine Risiken für Sexarbeiter, Angestellte und Kunden enthält.
  • Rechtspolitik
    Hier ist die Expertise eines anerkannten Juristen gefragt, z.B. eines Richters am Bundesverfassungsgericht, der ein Gutachten erstellt zum momentanen Berufsverbot für uns Betreiber_innen und Sexarbeiter sowie die Ungleichbehandlung zu anderen gleichartigen Gewerben.
  • Sozialpolitik
    Die Expertise zur immer dramatischer werdenden Situation von Sexarbeiter_innen wird benötigt. Z.B. von einem Institut das die Bundesregierung in 2007 beauftragte das Prostitutionsgesetz zu evaluieren.

Mit solchen Studien und Gutachten können wir bei der Politik punkten. Solch starken Argumenten kann keine Landesregierung auf Dauer standhalten.

Und noch eine Möglichkeit der Einflussnahme sollten wir verstärkt nutzen – die Unterstützung von Politikberatern. Mit ihren exzellenten Kontakten in die Spitzenpolitik moderieren sie den Austausch von Inhalten zwischen Verbänden und Politik. Sie tragen dazu bei das unser Infektionsschutzkonzept nicht auf irgendwelchen Schreibtischen Staub ansetzt. Hier ist der UEGD schon in erhebliche Vorleistung getreten.

Das alles kostet – aber wie viel ist das im Vergleich zu den täglichen Umsatzausfällen.

Um diese existenzbedrohende Krise zu überstehen, müssen die Betreiber_innen  gemeinsam dieses Paket stemmen. Der Verband bittet um Ihre finanzielle Unterstützung.

SONDERUMLAGE CORONA

Geben Sie 250,– Euro zur Rettung der Branche. Das Geld zahlen Sie auf ein Treuhandkonto einer Anwaltskanzlei. Damit werden ausschließlich externe Aufwendungen bezahlt (z.B. Gutachten, Politikberater, Presseagentur, etc.). Das Geld, das nach der vollständigen Aufhebung des Prostitutionsverbots übrig ist, wird anteilig zurückgezahlt. Weil der Verband davon keinen Cent erhält, würden wir uns freuen Sie, als Mitglied zu gewinnen, damit würde auch unsere Arbeit bezahlt.

Was erhalten die Betreiber_innen?

Eine Wiedereröffnung ist immer an verschiedene Vorgaben geknüpft:

Vorgaben UEGD-Unterstützung
Hygienekonzept √ erhalten Sie vom UEGD
Hinweisschilder √ erhalten Sie vom UEGD
Verhaltensregeln √ erhalten Sie vom UEGD
Kunden-Fragebögen √ erhalten Sie vom UEGD
Daten-Aufzeichnung √ erhalten Sie vom UEGD
Betrieblicher Pandemieplan √ erhalten Sie vom UEGD
Schulungsunterlagen √ erhalten Sie vom UEGD
Unterweisung MA/Sexarbeiter √ erhalten Sie vom UEGD
Gefährdungsbeurteilung √ erhalten Sie vom UEGD
√ Infotext an Kunden für Ihre Homepage

ACHTUNG: Alle Unterlagen werden derzeit von den Landesregierungen geprüft. Es können sich Änderungen ergeben. Sobald ein Stempel drauf ist werden sie versendet.

Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung kommen wir schnellstens aus der Krise!

Und es wird wohl nicht die Letzte sein. Beim Thema „Sexkaufverbot“ haben sich Abgeordnete aller Parteien zu einer Arbeitsgruppe formiert, die sich regelmäßig im Bundestag treffen und Prostitutionsgegner zu Vorträgen einladen. Da kommt noch was auf uns zu!